Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.
Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes.
Generell und grundsätzlich behält sich der Hundesalon vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundesalons.
Der Hundesalon arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin verhindert sein, ist der Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen. Wird ein Termin nicht abgesagt, ist der Hundesalon berechtigt, eine Ausfallsentschädigung pro eingeplanter Stunde in der Höhe von € 35,00 zu berechnen.
Sollte das Tier zur Pflegebehandlung in die Obhut des Hundesalons gegeben werden, muss das Tier nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, oder von einer des Hundesalons persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Sitz des Unternehmens öffentlich zur Einsicht aus.
Preise | Bezahlung
Die in der Preisübersicht ausgewiesenen Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen.
Der Leistungs-/Lieferumfang gem. den Positionen der Preisliste wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von € 50,- nicht übersteigen.
Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
Jeder Tierhalter ist verpflichtet, auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten des Hundesalons, sein Tier ordentlich an der Leine zu halten.
Haftung
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
Den Aufenthalt im Hundesalon soll ihr Hund möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Aus diesem Grund verzichte ich möglichst viel auf den sogenannten „Galgen“. Dieser „Galgen“ dient zur Fixierung des Hundes, bewirkt jedoch unter umständen bei dem Tier Angst und Verspannung. Bei sehr unruhigen Hunden kann sich aufgrund dieser Arbeitsweise aber gleichzeitig die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen übernehme ich keine Haftung und behalte mir die lockere Fixierung des Hundes vor. Verletzungen des Personals durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein.
Bei aggressiven oder bissigen Hunden bitten wir um sofortige – vor Behandlungsbeginn – Information diesbezüglich um Vorsichtsmaßnahmen ergreifen zu können. Bei bissigen Hunden bitte ich um Verständnis, das der Maulkorb angelegt werden muss. Wann ein Maulkorb angelegt wird liegt in dem ermessen Hundesalons. Bei Verweigerung des Besitzers zum Anlegen eines Maulkorbs, ist der Hundesalon zum Abbruch der Pflege bei voller Kostenfälligkeit berechtigt.
Für alle Hunde muss grundsätzlich eine gültige und bezahlte Haftpflichtversicherung bestehen.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der Hundesalon vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen.
Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesalons wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.( Nichtbenutzung des Galgens gilt nicht als vorsätzlich oder grobe Fahrlässigkeit). Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung. Ansprüche sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon zu melden.
Der Hundesalon haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei unserer Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.
Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundesalon zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Mit den erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die Kundendatei des Hundesalons erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Diese Daten werden nur intern genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes.
Der Hundesalon stellt ggf. die Fotos einiger Tierkunden ins Internet auf die eigene Homepage. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein, informiert er den Hundesalon, damit diese Fotos umgehend wieder aus der Homepage entfernt werden können.
Gerichtsstand des Hundesalons ist Neu-Ulm.